Informationen zur Zusammenlegung der Förderziele gem. § 45 SGB III ab dem 01.01.2021

Durch Rechtsänderung werden zum 01.01.2021 die bisherigen Maßnahmeziele 

„1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ und „2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ 

zusammengelegt. Das hieraus resultierende neue Maßnahmeziel lautet ab 01.01.2021 

1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“

Das bisherige Maßnahmeziel „2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ entfällt und geht im neuen Maßnahmeziel „1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ auf.

Ab 01.01.2021 werden die Vermittlungs- bzw. Integrationsfachkräfte keine Gutscheine nach der Nr. 2 mehr aushändigen und neue Maßnahmezulassungen nach der Nr. 2 sind nicht mehr möglich. Das ist für laufenden Maßnahmen nach der Nr. 2 jedoch unproblematisch, da für diese Maßnahmen Gutscheine nach der Nr. 1 (neu) ausgehändigt werden. Konkret verhält es sich wie folgt:

  • Gutscheine nach Nummer 1 (alt; ausgestellt vor dem 01.01.2021) können ab dem 01.01.2021 sowohl 
    • in Maßnahmen nach Nummer 1 (alt; zugelassen vor dem 01.01.2021) sowie 
    • Nummer 1 (neu; zugelassen nach dem 31.12.2020) eingelöst werden.
  • Gutscheine nach Nummer 1 (neu, ausgestellt nach dem 31.12.2020) können ab dem 01.01.2021 sowohl 
    • in Maßnahmen nach Nummer 1 (alt; zugelassen vor dem 01.01.2021) sowie 
    • in Maßnahmen nach Nummer 1 (neu; zugelassen nach dem 31.12.2020) als auch 
    • in bereits zugelassene Maßnahmen nach Nummer 2  eingelöst werden. 
  • Gutscheine nach Nummer 2 bleiben bis zum angegebenen Datum weiter gültig und können ab dem 01.01.2021 
    • in zugelassene Maßnahmen nach der Nummer 2 oder 
    • in zugelassene Maßnahmen nach Nummer 1 (neu) 

eingelöst werden.

Für Maßnahmen gem. § 45 SGB III wurden die B-DKS neu festgelegt. Die entsprechende B-DKS-Liste können Sie hier downloaden.