AZAV: Neue B-DKS veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt und veröffentlicht jährlich jeweils im Juni des Jahres die durchschnittlichen Kostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III als auch für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III.

Die aktuell gültigen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) wurden auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bekannt gegeben.

Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 03. Juni 2019 eingereicht werden.

Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 02.Juni 2019 bei einer fachkundigen Stelle eingereicht wurden, unterliegen den (alten) B-DKSen mit dem Stand: 01. Juni 2018.

Hier geht’s zum Download:
Bundes-Durschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung